Empfindliche Strafe für unseren Verein

Thomas Fiedler, 25.03.2024

Empfindliche Strafe für unseren Verein

Aufgrund des Abbrennens von pyrotechnischen Erzeugnissen beim Punktspiel in Siebleben wurde gegen unseren Verein ein Strafantrag gestellt. Das Sportgericht fällte daraufhin das im Folgenden ersichtliche Urteil:

In der Begründung heißt es (hier auszugsweise):

Der FSV Wacker 03 Gotha nimmt zu dieser Entscheidung Stellung und möchte dieses Statement gleichzeitig als Belehrung verstanden wissen:

  • Wir akzeptieren das Urteil des Thüringer Fußballverbandes.
  • Wir freuen uns über jegliche, gesetzeskonforme Unterstützungen unserer Fans bei Heim- und Auswärtsspielen.
  • Wir wissen, dass die Gründe für das Abbrennen von pyrotechnischen Erzeugnissen aus Fansicht spezielle Highlights darstellen, dass unsere Fans dies auch mit Umsicht durchgeführt haben und eine Gefährdung anderer Personen ausschließen konnten.
  • Wir sind keine Spaßverderber aber wir sind Verfechter des Einhaltens von Regeln und Gesetzen.
  • Wir sind als eingetragener und Amateurverein zum sparsamen und zweckgemäßen Umgang mit unseren finanziellen Ressourcen angehalten und  werden und wollen diese Mittel nicht für Strafzahlungen verschwenden.
  • Wir zählen auf jeden einzelnen Fan, jeder von euch möchte gut aufgestellte Wacker-Mannschaften sehen. Wir brauchen euch und eure Unterstützung. Helft mit, unseren Finanzhaushalt zu schonen! Seid künftig fair, auch zu unserem Geldbeutel!
  • Wir werden bei erneuten Verstößen dieser oder ähnlicher Art mit geeigneten Mitteln die Verursacher (Beschaffende und Ausführende) feststellen bzw. ermitteln und zivilrechtlich zur Verantwortung ziehen. 

Wacker voran!

Der Vorstand